Schulleitung und Sekretariat

Schulleitung Frau Erggelet
Schulleitung Frau Erggelet Stephanie.Erggelet@mail.aachen.de
Sekretariat Frau Aretz
Sekretariat Frau Aretz kgs.auf-der-hoern@mail.aachen.de

Öffnungszeiten Sekretariat

Montag – Donnerstag 07:45 – 11.30 Uhr

Kollegium und Mitarbeiter*innen

 

Lehrerkollegium Frau Bartsch-Münnich, Frau Beckmann, Frau Coskun, Frau Erggelet, Frau Fourné, Frau Geulen, Frau Hussong, Frau Kleinlosen, Frau Kürschner, Frau Meister, Frau Meyring, Herr Nüsser, Frau van Bebber

Kollegium

Schulsozialarbeiter*in
Referendarin Frau Will
Hausmeister Herr Mertens
Koordinatorinnen OGS Frau Dujardin, Frau Oppitz

 

Historisches

Unsere Schule blickt bereits auf eine längere Geschichte zurück, denn  schon im Jahre 1946 wurden in einer Baracke des damaligen Sportplatzes Jungen und Mädchen getrennt unterrichtet – ohne Papier, Hefte oder Bücher!

Der Name „Auf der Hörn“ bezog sich auf eine alte Flurbezeichnung und bedeutet „Auf dem Berg“.

Am 15.09.49 erfolgte der 1. Spatenstich für die „Neue Volksschule auf der Hörn“. Im September 1950 wurde der 1. Bauabschnitt des heutigen Schulgebäudes fertiggestellt und die Schule, wie sie nun heute dasteht, konnte dann am 08.09.54 in Betrieb genommen werden.

Auch das heutige OGS-Gebäude entstand 1949 in seiner ursprünglichen Form als Pavillon, welcher 2005/2006 völlig restauriert wurde und seitdem unsere Offene Ganztagsschule beherbergt.

Heutzutage steht die Fassade des Schulgebäudes unter Denkmalschutz und die Digitalisierung hält langsam, aber sicher, mit WLAN und interaktiven Tafeln Einzug.

Bücherbus FABIAN

Bücherbus Fabian fährt montags-freitags 20 Haltepunkte am Stadtrand und in den Außenbezirken an. Halteplan siehe Internetseiten der Stadtbibliothek. Telefon 0241/432-38 801 (Mo-Fr 9.00-12.00)

Rundgang KGS Auf der Hörn

Mitwirkung in der Schule

Eltern unterstützen unsere Schule über die Mitwirkungsgremien und darüber hinaus:

  • Sie übernehmen die Bewirtung der Erstklässlereltern am Einschulungstag.
  • Am „Tag der Offenen Tür“ stehen sie allen Besuchern mit Rat und Tat zur Seite.
  • Sie helfen engagiert bei der Organisation und Durchführung unseres Schulfestes.
  • Sie lesen am „Lesepatentag“ den Kindern in Kleingruppen vor.
  • Sie organisieren und „tragen“ unsere Schülerbücherei sehr engagiert.
  • Sie stehen als Vorsitzende der Klassen im Austausch mit der Schulleitung.
  • Sie engagieren sich im Förderverein ehrenamtlich zum Wohl unserer Kinder.
  • Sie unterstützen die Lehrer bei besonderen Aktivitäten.

Ihr Engagement zeigt sich, wo immer es notwendig ist.
Ohne dieses Engagement wäre vieles an unserer Schule nicht möglich.


Bitte informieren Sie sich hier über die Mitwirkung in unserer Schule …

 

Alle Eltern können über die Mitwirkungsgremien aktiv an der Gestaltung des Schullebens mitwirken. Dabei übernehmen sie gemeinsam mit Schulleitung und Lehrkräften Verantwortung und prägen das Profil der Schule mit. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sollte dabei für alle selbstverständlich sein und wir zu Recht vom Gesetzgeber gefordert.

 

Die Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft sind alle Eltern der SchülerInnen einer Klasse.

Sie wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Diese beiden gewählten Elternteile nehmen über diese Aufgabe hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil.

Die Klassenpflegschaft tauscht sich aus über alle Angelegenheiten, die die Klasse betreffen.

Der Vorsitzende beruft die Sitzung zweimal jährlich ein und spricht die Tagesordnung vorher mit dem Klassenlehrer ab. Alle Eltern können Tagesordnungspunkte anmelden. Der Vorsitzende leitet alle Sitzungen mit Ausnahme der ersten zu Beginn der ersten Klasse.

 

Die Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. An den Sitzungen können die Vertreter mit beratender Stimme teilnehmen.

 

Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter. Sie wählt außerdem die Elternvertreter der Schulkonferenz.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Schule. Sie kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Elternvertreter, die in die Schulkonferenz gewählt werden, sind jedoch nicht an Weisungen der Schulpflegschaft gebunden, es gibt kein imperatives Mandat.

Der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen mit Tagesordnung ein und leitet sie.


Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Dort arbeiten an unserer Schule drei Eltern- und drei Lehrervertreter zusammen. Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleitung, die auch zur Schulkonferenz einlädt. Sie ist nicht stimmberechtigt. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt ihr Votum den Ausschlag.

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden von der Schulpflegschaft (Elternvertreter)und der Lehrerkonferenz (Lehrervertreter) gewählt.